Wichtiges aus den Schulgesetzen

der Bundesländer

Schulgesetze Bundesländer
KMK Webpage zu Schulgesetzen

Die Kultusministerkonferenz Deutschlands KMK ist ...

"ein bedeutendes Instrument der Bildungskoordination und -entwicklung in Deutschland". Hier erarbeiten und vereinbaren die zuständigen Bildungsminister/innen die gemeinsamen Interessen und Ziele aller 16 deutschen Bundesländer. Ihr Ziel ist es, Vergleichbarkeit und Mobilität im deutschen Bildungssystem zu gewährleisten, Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Konsens in länderübergreifenden Themenbereichen zu schaffen. Daran dürfen wir sie messen ...

 

Zum Thema "Mathe Lernen" zum Beispiel hat die KMK 2003  eine „Vereinbarung über Bildungsstandards“ getroffen, die die Länder für den Grundschulunterricht zu Beginn des Schuljahres 2005/06 als Grundlagen für fachspezifische Inhalte und Anforderungen übernehmen. 

 

Dennoch ist Bildung Ländersache und es ist wichtig die lokalen Rahmenbedingungen für die eigene Familie zu kennen. Daher sind im Folgenden einige wichtige Verweise auf lokale Regeln und Texte zusammengestellt, die bei einer ersten Orientierung helfen. Darüber hinaus können natürlich weitere interessante und wichtige Inhalte vor Ort oder auch im Internet gefunden werden. Die folgende kleine Sammlung soll nur den Einstieg erleichtern und Infos zu einzelnen Bundesländern folgen stetig ...

 

 

Bildung & Förderung in Niedersachsen

Schulrecht Schulgesetz
Nds. Kultusministerium

Die niedersächsischen Grundschulen befolgen mit ihren mathematischen Lehrinhalten und Methoden diesem Kerncurriculum Mathematik.

Im Falle besonderer Schwierigkeiten im Rechnen regelt dieser Erlass die Förderung und Leistungsbewertung betroffener Schüler/innen. Neben diesem pdf-Link zum Erlass bietet das KM zwei Links zu  richtungsweisenden Aufsätzen zum Thema Förderung und Nachteilsausgleich) an. Grundsätzlich gilt:

  • die Bedeutung des Erstunterrichts wird betont, die Schule ist verantwortlich für die Beobachtung und Entwicklung der mathematischen Kompetenzen eines Schülers
  • auf Basis der Erhebung der Lernausgangslage zum Schuleintritt und weiterer stetiger Beobachtung der Lernentwicklung durch das gesamte Lehrerkollegium soll jeder Schüler wirksam unterrichtet werden in binnendifferenziertem Unterricht und sobald erforderlich frühzeitiger, zusätzlicher Fördermaßnahmen
  • es kann Hilfe im Sinne eines Nachteilsausgleichs gewährt werden, um "Aneignung und Nachweis von Wissen" zu ermöglichen, jedoch "ohne die Anforderungen in der Sache zu verändern"
  • die Entscheidungen über Förderung und Hilfen i.S. eines Nachteilsausgleichs liegen in der pädagogischen Verantwortung der Schule vor dem Hintergrund inklusiver Bildung
  • die schulische Förderung ist nicht an außerschulische Gutachten gebunden; vorgelegte Gutachten müssen pädagogisch ausgewertet und interpretiert werden
  • Eltern werden in die Förderplanung einbezogen und die genauen individuellen Lernhindernisse sowie die möglichen und geplanten Fördermaßnahmen werden ihnen transparent gemacht
  • Förderung wird ggf. bis zum Ende des Sekundarbereichs I gewährt

Bildung & Förderung in Hamburg

Schulgesetz Schulrecht Nachteilsausgleich
HH Schulrecht

folgt